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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gesellschaft für fluorfreie Technologie mbH & Co. KG



1. Geltungsbereich und Akzeptanz


  1. Die Gesellschaft für fluorfreie Technologie mbH & Co. KG (nachfolgend „Käufer“ genannt) tätigt alle Einkäufe ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese Bedingungen werden vom Lieferanten oder Dienstleister (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) mit Auftragsannahme oder der Ausführung eines Auftrags ohne Einschränkung anerkannt, auch wenn die Geschäftsbedingungen des Verkäufers abweichende Regelungen enthalten.

  2. Abweichungen von diesen Einkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Käufer schriftlich bestätigt wurden. Die Annahme von Lieferungen oder Leistungen (nachfolgend gemeinsam als „Waren“ bezeichnet) durch den Käufer bedeutet nicht die Zustimmung zu abweichenden Geschäftsbedingungen des Verkäufers.

  3. Für die Wahrung der Schriftform genügen E-Mail, Brief oder Fax.


2. Bestellungen und Vertragsabschluss


  1. Grundlage für den Vertragsabschluss sind ausschließlich schriftlich vom Käufer erteilte Bestellungen. Mündliche oder telefonische Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch den Käufer.

  2. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Bestellung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu bestätigen. Unterbleibt diese Bestätigung, gilt das Angebot als nicht angenommen.


3. Liefertermine

  1. Vereinbarte Liefertermine sind bindend. Bei Lieferverzögerungen steht dem Käufer das Recht zu, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

  2. Der Verkäufer verpflichtet sich, bei erkennbaren Verzögerungen den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren. Ein Verzug liegt nicht vor, wenn der Käufer der Verzögerung schriftlich zustimmt.


4. Lieferung und Versand

  1. Der Verkäufer hat die spezifischen Anforderungen des Käufers bezüglich Lieferort und -menge zu beachten.

  2. Für die Richtigkeit der gelieferten Menge sind die vom Käufer festgestellten Daten maßgeblich.  Bei der Lieferung von flüssigen Gütern per Tankzug ist dem Lieferschein eine Wiegenote der Verladestelle beizufügen. Wir behalten uns vor, Kontrollverwiegungen auf einer geeichten öffentlichen Wage vorzunehmen. Abweichungen der Liefermenge von +/-1 % sind bei der Abrechnung des Lieferanten zu berücksichtigen.

  3. Der Verkäufer trägt die Transportgefahr bis zum vereinbarten Lieferort, sofern nicht anders vereinbart. Zur Feststellung des Zustandes der Ware führen wir Probeentnahmen durch, die auch nach der Abladung erfolgen können.


5. Mängelhaftung

  1. Der Verkäufer garantiert, dass alle Waren den geltenden gesetzlichen Anforderungen in Deutschland und der EU entsprechen. Auf Verlangen des Käufers ist eine separate Qualitätsvereinbarung zu treffen.

  2. Mängelansprüche sind vom Käufer innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Warenerhalt, bei versteckten Mängeln nach deren Entdeckung, geltend zu machen.


6. Verpackung, Versand

  1. Der Lieferant ist verpflichtet, Verpackung entsprechend der Verpackungsverordnung kostenlos zurückzunehmen. Leistungsort für die Rücknahmepflicht ist der Ort der Empfangsstelle.

  2. In sämtlichen Unterlagen, insbesondere auch in den Versandunterlagen, sind die Geschäftszeichen unserer Bestellung anzugeben. Versandanzeigen sind uns zuzustellen.

7. Warenqualität, Mängelansprüche

  1. Der Lieferant verpflichtet sich, ausschließlich Ware an uns zu liefern, welche den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union entspricht. Zusätzlich verpflichtet sich der Lieferanten auf unseren Wunsch hin eine separate Qualitätsvereinbarung mit von uns festgelegten Qualitätsvorgaben einzuhalten. Der Lieferant verpflichtet sich weiter, diese Warenqualität durch regelmäßige Überprüfungen sicherzustellen, da wir selbst als Händler keine Qualitätssicherung durchführen.

  2. Wir sind berechtigt, Mängelrügen innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln nach ihrer Entdeckung, zu erheben. Dies gilt auch für be-oder verarbeitete Liefergegenstände.

  3. Bei fehlerhafter Lieferung können wir Nacherfüllung binnen zwei Wochen verlangen. Dabei gilt eine Nachbesserung bereits nach dem ersten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Der Lieferant hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Ware nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist. Er ist darüber hinaus verpflichtet, die Kosten der Entsorgung mangelhafter Ware zu tragen.

  4. Wir sind auch bei unerheblichen Mängeln zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind dem Käufer nach Warenversand in elektronischer Form an rechnung @gfft.tech zu übermitteln. Zahlungsziele werden individuell vereinbart und sind auf der Rechnung ausgewiesen. Sammel-rechnungen über Monatslieferungen sind spätestens bis zum 4. Werktag des folgenden Monats vorzulegen.

  2. Wir zahlen wahlweise mit Scheck oder durch Banküberweisung, sofern auf unseren Bestellungen nichts anderes vermerkt ist. Soweit nicht anders vereinbarte und bei vertragsgemäßer Lieferung, bzw. rechtzeitiger Rechnungserteilung zahlen wir binnen 21Tagen nach Erhalt der Rechnung mit einem Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60Tagen netto.


9. Eigentumsübergang und Schutz der Vertragsunterlagen


Die Eigentums- und Nutzungsrechte an allen vertragsrelevanten Unterlagen liegen beim Käufer. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.



10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sofern nicht anders vereinbart. Gerichtsstand ist der Sitz des Käufers.













Gesellschaft für fluorfreie Technologie mbH & Co. KG;  Stand: 02.04.2024 

 



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